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"Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen" (Otto von Bismarck).
Das bekannteste Verfassungsgericht ist das Bundesverfassungsgericht. Aber auch auf Landesebene gibt es Verfassungsgerichte. Sie sind die Hüter der Landesverfassungen. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor Verfassungsgerichten geführt werden: Verfassungsbeschwerden kann jeder Bürger einlegen und die Verletzung seiner Grundrechte rügen. Normenkontrollverfahren, also Verfahren über die Vereinbarkeit einer Norm mit der jeweiligen Verfassung, werden auf Antrag eines vorlegenden Gerichts oder auf Antrag bestimmter Staatsorgane durchgeführt. Schließlich gibt es verschiedene Verfassungsstreitverfahren für Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen oder (nur beim Bundesverfassungsgericht) zwischen Bund und Ländern über ihre gegenseitigen verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten (z.B. Organstreitverfahren, Bund-Länder-Streit, Wahlprüfungsverfahren).
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