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Während Aufgabe der obersten Gerichtshöfe des Bundes tendenziell eher die Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Art und damit die Vereinheitlichung der Rechtsanwendung ist, sind die Gerichte der Länder in erster Linie Tatsachengerichte und damit näher am Bürger. Die Rechtsprechung der Gerichte der Länder gibt deshalb oft Antworten auf Fallfragen, die die obersten Gerichtshöfe (noch) nicht beantwortet haben.
Weitere und teilweise umfassendere Recherchemöglichkeiten, die auch die Rechtsprechung der Gerichte der Länder erfassen, finden Sie unter Rechtsportale und allgemeine Rechtsprechungsportale. Auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte Rechtsprechungsportale finden Sie unter spezielle Rechtsgebiete.
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