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Bundesgerichte - Rechtsprechung der Bundesgerichte

"In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln" (Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger).

"Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht" (Artikel 95 Absatz 1 des Grundgesetzes). Während die Gerichte der Länder in erster Linie Tatsachengerichte sind, haben die obersten Gerichtshöfe des Bundes tendenziell eher die Aufgabe, Rechtsfragen grundsätzlicher Art zu klären und damit die Rechtsanwendung zu vereinheitlichen. Die obersten Gerichtshöfe stehen an der Spitze des Instanzenzuges. Ihre Rechtsprechung hat deshalb bundesweit größte Autorität. Über allem schwebt gleichsam das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung".

Weitere und teilweise umfassendere Recherchemöglichkeiten, die auch die Rechtsprechung der Gerichte der Länder erfassen, finden Sie unter Rechtsportale und allgemeine Rechtsprechungsportale. Auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte Rechtsprechungsportale finden Sie unter spezielle Rechtsgebiete.

Bundesverfassungsgericht
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Entscheidungen ab 1998.
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Entscheidungen des laufenden und der letzten vier Jahre.
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Bundespatentgericht
Entscheidungen und Eilunterrichtungen
Entscheidungen ab 2002.
Deutschsprachiges Fallrecht (DFR) Das Projekt "Deutschsprachiges Fallrecht" konzentriert sich auf für den universitären Lehrbetrieb bedeutsame Entscheidungen. Schwerpunkt der Sammlung sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Daneben werden auch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs gesammelt,

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