Ratgeber Gesetzliche Schuldverhältnisse
Ratgeber Vertragsrecht |
Die Ratgeber Gesetzliche Schuldverhältnisse, Haftpflicht, Schadensersatz, Sachenrecht und Vertragsrecht auf 123recht.net bestehen aus unstrukturiert dargebotenen Einzelbeiträgen von Rechtsanwälten. |
| Rechtsprechungsdatenbank Zivilrecht (Vollfunktion registrierungspflichtig) |
Die Rechtsprechungsdatenbank Zivilrecht von RechtsCentrum.de ermöglicht eine Rechtsprechungsrecherche und bietet auch ohne Registrierung Zugriff auf die Leitsätze der gesammelten Entscheidungen. |
| juris Fachmodul Zivil- und Zivilprozessrecht (abonnementpflichtig) |
Die Juris-GmbH bietet ein Fachmodul mit Rechtsprechung, Literaturnachweisen, den wesentlichen zivilrechtlichen und zivilprozessrechtlichen Gesetzen des Bundes und dem juris PraxisReport BGH-Zivilrecht. |
| Verjährungsrechner |
Die Creditreform stellt einen Online-Verjährungsrechner zur Verfügung. |
| Schuldrechtsmodernisierung |
Informationen, Materialien und Rechtsprechung rund um die Schuldrechtsmodernisierung 20021/2002. |
| Kaufvertragsrecht
Der Kaufvertrag ist der klassische Vertragstyp schlechthin. § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB regelt die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag: "Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen".
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| Ratgeber Kaufrecht |
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| Internet-Ratgeber Recht: Kaufrecht |
Der Internet-Ratgeber Recht bietet zu verschiedenen Stichwörtern aus dem Kaufvertragsrecht kurze Informationen. |
| Leasingrecht
Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag. Eine Sache wird dem Leasingnehmer zur zeitweisen Nutzung überlassen. Dabei trägt der Leasingnehmer die Sachgefahr und die Preisgefahr, er haftet also verschuldensunabhängig für Untergang, Beschädigung und Verlust der Sache und muss die Leasingraten in diesen Fällen weiterhin bezahlen. Außerdem schließt der Leasinggeber gewöhnlich die seine Vermieterhaftung für Sach- und Rechtsmängel aus und tritt zugleich seine Garantie- und Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf des Leasinggutes ab. Der Leasingnehmer hat die Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten zu tragen.
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| Ratgeber Leasingrecht |
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| Maklerrecht
Es gibt zwei Formen von Maklern oder Mäklern: Der Nachweismakler weist gegen Entgelt einem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nach, indem er einen Interessenten für ein angestrebtes Geschäft benennt. Der Vermittlungsmakler vermittelt Vertragsabschlüsse, führt also auch die Abschlussbereitschaft des Vertragspartners herbei.
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| Ratgeber Maklerrecht |
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| Werkvertragsrecht
Der Werkvertrag steht in seiner Bedeutung dem Kaufvertrag nur wenig nach. Welche Probleme das Werkvertragsrecht regelt, weiß, wer schon einmal Ärger mit Handwerkern hatte ... oder umgekehrt. § 631 Absatz 1 des Bügerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt: "Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet".
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| Ratgeber Werkvertragsrecht |
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| Schadensersatzrecht und Haftpflichtrecht
Schadensersatzverpflichtungen können sich aus der Verletzung von Pflichten in einem Schuldverhältnis ergeben oder aus dem Haftpflichrecht, nämlich bei schuldhafter Verletzung bestimmter Rechtsgüter aus dem Recht der unerlaubten Handlungen, dem sogenannten Deliktsrecht, oder aus Gefährdungshaftung unabhängig von einem Verschulden.
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Ratgeber Haftpflicht, Schadensersatz
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| Sachenrecht
"Der Besitz verschafft Freunde, das gebe ich zu, aber falsche, und er verschafft sie nicht dir, sondern sich" (Erasmus von Rotterdam).
Am Abstraktionsgrundsatz sind schon eine Menge Jura-Studenten verzweifelt: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind zu trennen. Ein Kauf etwa zerfällt in einen schuldrechtlichen Kaufvertrag und die beiden sachenrechtlichen Übereignungen des Kaufgegenstandes und des Kaufpreises. Das Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehungen einer Person zu einer Sache, die sogenannten dinglichen Rechte. Anders als das durch die Vertragsfreiheit gekennzeichnete Schuldrecht, kennt das Sachenrecht einen sogennanten Typenzwang. Andere als die gesetzlich vorgesehenen dinglichen Rechte können nicht begründet werden. Die wichtigsten dinglichen Rechte sind Eigentum, Dienstbarkeit, , Erbbaurecht, Hypothek und Grundschuld. Der Besitz wiederum ist kein dingliches Recht, sondern die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache.
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| Ratgeber Sachenrecht |
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| Internationales Privatrecht
Das Internationale Privatrecht (IPR) ist Kollisionsrecht. Es regelt, nach welchem Recht ein Tatbestand mit Auslandsbezug zu beurteilen ist. Das IPR ist nationales Recht. Es ist im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Staatsverträgen sowie gewohnheitsrechtlich geregelt.
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Das Europäische Justizielle Netz in Zivil- und Handelssachen (EJN)
Liste der Kontaktstellen in Deutschland |
Das European Judicial Network in civil and commercial matters soll der Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksamen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten dienen. |
| Zivilprozess
"Kläger: ehemaliger Freund; meist jemand, dem man einen Gefallen erwiesen hat" (Ambrose Gwinnet Bierce).
Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten werden vor den ordentlichen Gerichten, das sind die Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte (in Berlin: Kammergericht) und der Bundesgerichtshof, ausgetragen. Das Verfahren in diesen Rechtsstreitigkeiten regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Die Verfahren werden grundsätzlich nicht von Amts wegen eingeleitet, sondern auf Antrag der Parteien. Diese sind auch für die Beibringung des Streitstoffes verantwortlich. Das Gericht ermittelt den Sachverhalt vom Grundsatz her nicht von Amts wegen. Außer vor den Amtsgerichten besteht Anwaltszwang.
Andere Verfahrensmaximen gelten in den der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Verfahren. Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist eine besondere zivilprozessuale Verfahrensart, die im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt ist.
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| Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit |
Der Bundesgerichtshof bietet auf seiner Webseite ein alphabetisches Verzeichnis der Landgerichte und der jeweils zuständigen Oberlandesgerichte. |
| Finanztip: Ratgeber Zivilprozessrecht |
Der Ratgeber Zivilprozessrecht von Finanztip bietet Tipps zum Zivilprozess anhand von Fragen und Antworten. |
| Einführung in den Zivilprozess |
Diese Online-Einführung in das Zivilpozessrecht ist für Rechtsreferendare konzipiert. Schwerpunkte sind der Gang des Zivilprozesses, die Relationstechnik, gerichtliche Entscheidungen und das Beweisrecht. |
| ReNoWiki |
Dieses Wiki für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte behandelt vorwiegend prozessuale Fragen aus praktischer Sicht. |
| juris Fachmodul Zivil- und Zivilprozessrecht (abonnementpflichtig) |
Die Juris-GmbH bietet ein Fachmodul mit Rechtsprechung, Literaturnachweisen, den wesentlichen zivilrechtlichen und zivilprozessrechtlichen Gesetzen des Bundes und dem juris PraxisReport BGH-Zivilrecht. |
| Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen |
Das Bundesamt für Justiz informiert als zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen kurz und knapp über denselben. |
| Zentrales Schutzschriftenregister (ZSR) |
Das Zentrale Schutzschriftenregister ist ein Dienst der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH (EEAR). Es vereinfacht für Bürger und Gerichte die Hinterlegung von Schutzschriften. Noch ist die Zahl der teilnehmenden Gerichte übersichtlich. |