"In meinem Ministerium darf jeder das tun, was ich will" (Otto Schily).
Die Justizministerien sind die für die Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Strafvollzug) zuständigen Ministerien. Sie vertreten die Belange der Justiz innerhalb der jeweiligen Regierung und gegenüber dem jeweiligen Parlament. Weiterhin wirken sie an der Gesetzgebung mit - für bestimmte Rechtsgebiete federführend, im Übrigen immer im Rahmen der Rechts- und Rechtsförmlichkeitsprüfung. Weitere Aufgaben der Justizministerien sind die Aus- und Fortbildung der in der Justiz und im Strafvollzug Beschäftigten. Bei den Justizministerien der Länder angesiedelt, sind schließlich die Justizprüfungsämter, die die juristischen Staatsprüfungen ausrichten.