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Diese Seite ist nicht nur etwas für Juristen, die in den Gesetzesmaterialien recherchieren, um etwas darüber zu erfahren, was die Verfasser einer bestimmten landesrechtlichen Norm sich bei der Normsetzung gedacht haben. In der öffentlichen Wahrnehmung ist Landesgesetzgebung so etwas, wie der kleine Bruder der Bundesgesetzgebung. Dem ist mitnichten so. Landesgesetzgebung ist vollwertige Gesetzgebung und bestimmt weite Teile unseres alltäglichen Lebens. Man denke nur an das Polizei- und Ordnungsrecht, das Schulrecht, das Nachbarrecht oder das Bauordnungsrecht. Insofern gehören Grundkenntnisse über die Gesetzgebungsorgane, das Gesetzgebungsverfahren und den Zugang zu den parlamentarischen Materialien des Landes zum Handwerkszeug des neugierigen, politisch interessierten Bürgers.
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