"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen" (Charles de Montesquieu).
Die Gesamtheit des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts ergibt sich aus dem Recht des Bundes und der Länder, dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht. Jeder dieser Rechtsebenen entsprechen wiederum verschiedene Rechtsetzungsverfahren. Deren Kenntnis ist allgemein für ein vertieftes Verständnis des politischen Geschehens, aber im Besonderen für Juristen, die Auslegungsfragen zu beantworten haben, unerläßlich. Während zu früheren Zeiten die Recherche in den Gesetzesmaterialien eine schwierige und zeitraubende Angelegenheit war, die gut ausgestattete Bibliotheken voraussetzte, kann heutzutage vieles im Internet relativ komfortabel recherchiert werden.
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