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Das Gesetzgebungsorgan des Landes Brandenburg ist der Landtag Brandenburg in Potsdam. Gesetzgebungsorgan im weiteren Sinne ist auch die Landesregierung. Diese kann Gesetzesanträge stellen. In der Praxis stammen weitaus die meisten Gesetzentwürfe aus der Feder eines Landesministeriums.
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Hier stellt der Landtag Brandenburg das Gesetzgebungsverfahren vor.
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Und hier stellt er Landtag ein Schaubild über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Verfügung.
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Die Datenbank Parlamentsdokumentation Brandenburg erschließt die öffentlich zugänglichen Vorgänge und Dokumente des Landtages seit der 1. Wahlperiode. Über die komfortablen Suchfunktionen werden Fundstellenangaben zur Verfügung gestellt. Mit diesen sind die Volltexte der wichtigsten Parlamentsmaterialien (Drucksachen, Plenarprotokolle) verknüpft.
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Der Landtag Brandenburg stellt hier die aktuellen Gesetzentwürfe zur Verfügung, sowie die Gesetzentwürfe, Beschlussempfehlungen und Änderungsanträge der in der 3. (1999-2004) und 4. (2004-2009) Wahlperiode beschlossenen Gesetze.
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Der Parlamentsspiegel ist das gemeinsame Parlamentsinformationssystem der Deutschen Landesparlamente und informiert über Gesetze und Gesetzgebung in Bund, Ländern und Europa. Er ist eines der wichtigsten Hilfsmittel bei der Recherche nach Gesetzen und Gesetzesmaterialien. Die allgemeinen Hinweise informieren über die Dokumentenbasis und die Suchebenen. Das Dokumentenarchiv enthält unter anderem Drucksachen, Plenarprotokolle und Gesetzesblätter der Länder, die über die Dokumentennummern erschlossen werden. Weiterhin werden unter "Gesetzgebung" Suchfunktionen zur Verfügung gestellt.
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Die Web-Seiten der Landesministerien stellen in unterschiedlichem Maße Informationen zu aktuellen Gesetzesvorhaben oder zur Anwendung wichtiger Gesetze bereit.
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