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Landesrecht Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatlichkeit kommt in einem Bundesstaat nicht nur dem Gesamtstaat, dem Bund, zu, sondern auch den Gliedstaaten, also den Ländern. Kennzeichen von Staatlichkeit sind ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und die Staatsgewalt. Bund und Länder sind als demokratische Rechtsstaaten verfasst, so dass elementare Ausdrucksform ihrer Staatsgewalt ihre jeweilige Gesetzgebung ist. Neben das Bundesrecht tritt entsprechend das Landesrecht. Was der Bund und was die Länder regeln dürfen, regeln die Vorschriften des Grundgesetzes über die Gesetzgebungskompetenzen, indem sie - vereinfacht gesagt - Bund und Ländern Rechtsmaterien zuweist, die sie regeln dürfen. Wichtige landesrechtliche Regelungsmaterien sind zum Beispiel das Kommunalrecht, das Polizeirecht, das Bauordnungsrecht, das Schulrecht, das Nachbarrecht und das Straßenrecht. Im Folgenden finden Sie länderübergreifende Recherchemöglichkeiten. Länderspezifische Recherchemöglichkeiten finden Sie auf den Länderseiten |
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